Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen, unter denen wir arbeiten.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Brandeed, Inhaber Sebastian Mühlbauer, Rupprechtstraße 2, 83278 Traunstein — nachfolgend „Auftragnehmer". Vertragspartner ist der Auftraggeber.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere die Gestaltung und Entwicklung von Websites und Onlineshops, individuelle Softwareentwicklung, die Betreuung von Werbekonten, die Produktion von Werbemitteln sowie Beratungsleistungen.
(2) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern kommt nicht zustande. Mit der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Pakete und Leistungen auf dieser Website ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots und kein bindendes Angebot.
(2) Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs oder der Bestätigung eines schriftlichen Angebots gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung in Textform oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Der Auftragnehmer kann einen Auftrag innerhalb von fünf Werktagen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich und vollständig erstattet.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für den Umfang ist die Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets beziehungsweise das schriftliche Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet.
(2) Der Auftragnehmer ist in der Wahl der Mittel und der Gestaltung frei, soweit keine ausdrücklichen Vorgaben vereinbart sind, und kann Leistungen durch fachlich qualifizierte Dritte erbringen lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt beim Auftragnehmer.
(3) Kosten Dritter — insbesondere Lizenzen, Apps, Themes, Schriften, Bildmaterial, Domains, Hosting und Werbebudgets — sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Festpreispakete sind vor Leistungsbeginn vollständig im Voraus zu zahlen. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten.
(3) Der ausgewiesene Nachlass für eine sofortige Buchung gilt nur bei unmittelbarem Abschluss des Bezahlvorgangs und ist nicht mit anderen Nachlässen kombinierbar. Er entfällt rückwirkend, wenn der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers rückabgewickelt und später erneut geschlossen wird.
(4) Laufende Betreuungsleistungen werden monatlich abgerechnet und sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Stundenleistungen werden nach Aufwand in Einheiten von je fünfzehn Minuten abgerechnet.
(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen und laufende Arbeiten nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Zahlungseingang einzustellen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(6) Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 5 Beratungstermine, Absage und Nichterscheinen
(1) Ein Beratungstermin umfasst eine Stunde und wird zu einem verbindlich vereinbarten Zeitpunkt reserviert. Das Honorar beträgt 180 € netto und ist vor dem Termin zu zahlen.
(2) Der Beratungstermin ist kostenfrei, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Beratung einen neuen Shopify-Store über den Auftragnehmer als Shopify-Partner eröffnet. Kommt die Eröffnung über den Auftragnehmer nicht zustande, kann das reguläre Honorar nachberechnet werden.
(3) Der Termin kann bis 48 Stunden vor Beginn einmalig kostenfrei verschoben werden. Maßgeblich ist der Zugang der Nachricht beim Auftragnehmer in Textform.
(4) Bei einer späteren Absage, einer späteren Verschiebung oder bei Nichterscheinen wird das Honorar nicht erstattet. Der Termin gilt als in Anspruch genommen, weil die Zeit reserviert und nicht anderweitig vergeben werden konnte. Erscheint der Auftraggeber mehr als fünfzehn Minuten nach dem vereinbarten Beginn, kann der Auftragnehmer den Termin absagen; Satz 1 gilt entsprechend.
(5) Bei einem kostenfreien Termin nach Absatz 2 gilt dasselbe sinngemäß: Wird er kurzfristig abgesagt oder nicht wahrgenommen, kann der Auftragnehmer weitere Termine von der vorherigen Zahlung des regulären Honorars abhängig machen.
(6) Muss der Auftragnehmer einen Termin absagen, bietet er unverzüglich einen Ersatztermin an. Kommt innerhalb von vier Wochen kein Ersatztermin zustande, wird ein bereits gezahltes Honorar vollständig erstattet.
(7) Das Honorar eines wahrgenommenen Beratungstermins wird auf den Preis eines innerhalb von drei Monaten nach dem Termin beauftragten Pakets vollständig angerechnet. Eine Auszahlung des Betrags ist ausgeschlossen; nicht angerechnete Beträge verfallen nach Ablauf der Frist.
§ 6 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Form bereit. Dazu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos sowie Zugänge zu Shop-, Werbe-, Analyse- und Domainkonten.
(2) Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und sorgt für Rückmeldungen innerhalb angemessener Frist.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er an den überlassenen Inhalten die erforderlichen Rechte hält und deren Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand, der dadurch entsteht, wird nach Aufwand berechnet.
(5) Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Nachfrist länger als drei Monate aus, kann der Auftragnehmer den Auftrag abrechnen und schließen. § 9 Absatz 3 gilt entsprechend.
§ 7 Termine und Abnahme
(1) Angegebene Fristen — etwa die erste Version einer Website binnen einer Woche — beginnen, sobald die Zuarbeit des Auftraggebers vollständig vorliegt. Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Der Auftraggeber prüft überlassene Ergebnisse innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme oder benennt Mängel in Textform. Bleibt eine Rückmeldung aus und nimmt der Auftraggeber das Werk in Gebrauch, gilt es als abgenommen.
(3) Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Teilleistungen können gesondert abgenommen werden.
§ 8 Änderungswünsche und Zusatzleistungen
(1) Im Festpreis enthalten ist eine Korrekturschleife je Leistungsstufe, soweit die Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht.
(2) Weitergehende Änderungswünsche, nachträgliche Erweiterungen des Umfangs sowie Arbeiten, die durch nachträgliche Vorgaben des Auftraggebers erforderlich werden, rechnet der Auftragnehmer nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz ab. Der Auftragnehmer weist vor Beginn solcher Arbeiten auf die Kostenpflicht hin.
(3) Ein Anspruch auf Umsetzung von Änderungswünschen besteht nicht, soweit sie den vereinbarten Rahmen überschreiten.
§ 9 Rücktritt und Stornierung von Festpreisleistungen
(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, weil der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern geschlossen wird.
(2) Storniert der Auftraggeber einen Festpreisauftrag vor Beginn der Arbeiten, werden 20 % des vereinbarten Nettopreises als pauschaler Ersatz für Planung, reservierte Kapazität und entgangenen Gewinn fällig. Der übersteigende Betrag wird erstattet.
(3) Storniert der Auftraggeber nach Beginn der Arbeiten, sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand zu vergüten, mindestens jedoch 20 % des vereinbarten Nettopreises. Bereits entstandene Kosten Dritter trägt der Auftraggeber in voller Höhe.
(4) Dem Auftraggeber bleibt in beiden Fällen der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(5) Erbrachte Beratungsleistungen werden bei einer Stornierung nicht erstattet; § 5 Absatz 4 bleibt unberührt.
§ 10 Werbekonten, Budgets und Plattformen
(1) Werbekonten werden auf den Namen des Auftraggebers geführt. Der Auftragnehmer erhält die für die Betreuung erforderlichen Zugriffsrechte. Nach Vertragsende werden die Zugriffe auf Wunsch entfernt; die Konten verbleiben beim Auftraggeber.
(2) Werbebudgets sind keine Leistungsvergütung. Sie werden vom Auftraggeber unmittelbar an die jeweilige Plattform gezahlt oder gesondert abgerechnet und weitergeleitet.
(3) Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Entscheidungen der Plattformen. Für Ablehnungen von Anzeigen, Kontosperrungen, Änderungen an Werberichtlinien, Algorithmen, Schnittstellen oder Preisen der Plattformen haftet er nicht, soweit er sie nicht zu vertreten hat.
(4) Der Auftraggeber verantwortet die Rechtmäßigkeit der beworbenen Produkte und Aussagen, insbesondere Preisangaben, Werbeaussagen und Kennzeichnungspflichten.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht, die erstellten Arbeitsergebnisse für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.
(2) Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Nutzung vorbehalten. Ein vorzeitiger Livegang begründet kein Nutzungsrecht.
(3) An Entwürfen, Konzepten und Zwischenständen, die nicht Vertragsgegenstand geworden sind, verbleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.
(4) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeine Bausteine, Verfahren, Vorlagen und wiederverwendbare Programmteile weiterhin zu nutzen, auch für andere Auftraggeber.
(5) Rechte an Inhalten Dritter — insbesondere Themes, Apps, Schriften und Bildmaterial — richten sich nach den Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
§ 12 Laufzeit und Kündigung laufender Leistungen
(1) Verträge über laufende Betreuung gelten auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen länger als dreißig Tage in Verzug ist oder erforderliche Mitwirkung dauerhaft verweigert.
(3) Nach Vertragsende übergibt der Auftragnehmer die vom Auftraggeber gestellten Zugänge und die vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnisse in einem üblichen Format. Eine darüber hinausgehende Einarbeitung eines Nachfolgers erfolgt nach Aufwand.
§ 13 Gewährleistung
(1) Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass Mängel zunächst durch Nacherfüllung beseitigt werden. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(2) Mängel sind in Textform nachvollziehbar zu beschreiben. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme; das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(3) Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere sind Umsatz-, Reichweiten-, Platzierungs- und Effizienzentwicklungen von Faktoren abhängig, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen — etwa Marktentwicklung, Wettbewerb, Saison sowie Änderungen an Plattformen, Algorithmen und Suchmaschinen.
(4) Kein Mangel sind Einschränkungen, die auf Änderungen oder Ausfällen bei Drittanbietern, auf eigenmächtigen Änderungen des Auftraggebers oder auf unsachgemäßer Nutzung beruhen.
§ 14 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die für den betroffenen Auftrag gezahlte Vergütung, bei laufenden Leistungen auf die Vergütung der letzten zwölf Monate.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(4) Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur für die Vertragsdurchführung. Die Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort.
(2) Soweit der Auftragnehmer im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und nach Vertragsende auf Wunsch gelöscht.
§ 16 Referenznennung
(1) Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber mit Namen und Logo als Referenz nennen und die erbrachten Leistungen allgemein beschreiben. Vertrauliche Zahlen werden dabei nicht offengelegt.
(2) Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen. Der Auftragnehmer entfernt die Nennung dann innerhalb angemessener Frist.
§ 17 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Ausfälle von Netzen und Rechenzentren, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen und Naturereignisse — befreien die betroffene Seite für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten. Die Parteien informieren einander unverzüglich und passen die Termine angemessen an.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Traunstein, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2026